GisChem

Vulkanisationsdämpfe

Auszug aus:
Datenblatt

Vulkanisationsdämpfe: Arbeitsmedizinische Vorsorge

Bei Tätigkeiten mit Benzo[a]pyren oder anderen PAKs ist, sofern eine wiederholte Expo­sition nicht ausgeschlossen werden kann, arbeits­medizi­nische Vorsorge regel­mäßig zu veran­lassen (Pflichtvorsorge).
Bei Tätigkeiten mit krebs­erzeu­gen­den N-Nitros­aminen oberhalb der ubi­quitären Luft­verun­reinigung (bis zu 0,1 µg/m³) ist ar­beits­me­di­zi­nische Vor­sor­ge an­zubieten (Angebotsvorsorge).
Da für das Produkt zurzeit kein direkt passendes arbeitsmedizinisches Vorsorgeprogramm verfügbar ist, wird empfohlen, bei einer Untersuchung im Rahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorge die folg­enden DGUV Empfehlungen in Anlehnung heranzuziehen:
Krebserzeugende und keimzellmutagene Gefahrstoffe - allgemein
Falls aufgrund der Gefährdungsbeurteilung das Tra­gen von Atemschutz notwendig ist, ist arbeits­medizinische Vorsorge ggf. nach der DGUV Empfehlung Atem­schutz­geräte durchzuführen.

Mindeststandards