GisChem

Vulkanisationsdämpfe

Auszug aus:
Datenblatt

Vulkanisationsdämpfe: Persönliche Schutzmaßnahmen

Atemschutz: Atemschutz bei Grenzwertüberschreitung, z.B. Vollmaske/Halbmaske/filtrierende Halbmaske mit:
Kombinationsfilter A-P2 (grau/weiß)
Es wird empfohlen, Filtergeräte mit Gebläse und Helm oder Haube einzusetzen (z.B. TH2AP, bis zu einer N-Nitrosaminkonzentration von 20 µg/m³). Hierfür bestehen keine Tragezeitbegrenzungen.
In allen Arbeitsbereichen, in denen die N-Nitrosaminkonzentration oberhalb von 0,2 µg/m³ liegt, sind Atemschutzgeräte bereitzuhalten und jedem Beschäftigten zur Verfügung zu stellen.
Bei einer Überschreitung einer N-Nitrosaminkonzentration von 1 µg/m³ in einem Arbeitsbereich müssen dort diese Atemschutzgeräte getragen werden.
Darüber hinaus gibt es in dieser TRGS eine Anlage "Atemschutz gegen Nitrosamine", in der zusätzliche Hinweise zu finden sind (s. Hyperlink).

Mindeststandards