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Desinfektionsmittel auf Peressigsäurebasis der Gefahrgruppe OP IV im Labor

Auszug aus:
Datenblatt

Desinfektionsmittel auf Peressigsäurebasis der Gefahrgruppe OP IV im Labor: Technische und Organisatorische Schutzmaßnahmen

Bildung von Dämpfen oder Nebeln vermeiden, möglichst geschlossene Apparaturen verwenden. Ist das nicht möglich im Abzug arbeiten, Frontschieber geschlossen halten.
Gefäße nicht offen stehen lassen.
Gebinde nach Gebrauch unverzüglich an den dafür vorgesehenen Aufbewahrungsort zurückbringen.
Beim Ab- und Umfüllen Verspritzen und Nach­lauf vermeiden, Dichtheit gewährleisten.
Möglichst zur Herstellung von Gebrauchslösungen Dosierpumpen benutzen. Zum Pipettieren nur mecha­nische Einrichtungen benutzen. Das Pipettieren mit dem Mund ist verboten!
Einrichtungen zum Ab- und Umfüllen gegen gefährliche chemische, thermische oder mechanische Beanspruchung sichern.
Reaktionsfähige Stoffe fern halten bzw. nur kontrolliert zugeben. Keine anderen Desinfektions- oder Rei­ni­gungs­mittel zumischen, es sei denn, der Hersteller weist aus­drück­lich auf die Mischbarkeit hin.
Beim Auflösen oder Verdünnen immer zuerst das Wasser und dann das Produkt zu­geben! Dosierungs- und Anwen­dungs­hin­weise des Her­stellers beachten.
Nach Ablauf des vom Hersteller angegebenen Verfallsdatum nicht mehr verwenden.
Versprühen sowohl des Produktes als auch der ver­dünnten Anwendungslösung vermeiden. Nach Möglich­keit Flächen mit Wischdesinfektion und Geräte/In­stru­men­te in geschlossenen Anlagen desinfizieren.
PES-Reste auf keinen Fall wieder in Originalgebinde bzw. Vorratsgefäße zurückgeben. Zersetzungs- und Berstgefahr des Behälters!
Ein gefährlicher Einschluss von PES z.B. in Leitungen zwischen Absperr­organen muss vermie­den werden. Leitungen von Wärme­einflüssen fern­halten.
Behälter müssen mit Gasentlüftungs­einrichtungen aus­gerüstet sein.
Arbeitsplätze sind sauber zu halten. Arbeitsräume sind regelmäßig zu reinigen.
Bei der Dosierung von PES sollten Leitungs­systeme so kurz wie möglich sein, um Mengen und Verweil­zeiten zu begrenzen.
Anschließend alle PES-Reste durch Spülen mit Wasser entfernen.
Vollständige und gefahrlose Entleerung von Anlagen und Anlagen­teilen sicher­stellen, z.B. durch Verle­gung der Rohr­leitungen mit Gefälle.
Rückstände in toten Räumen müssen durch sepa­rate Ablass­vor­richtun­gen oder durch Spülen entfernt werden.
Nicht zur Handdesinfektion benutzen.
Bei hoher Gefährdung durch Hautkontakt möglichst in geschlossenen Apparaturen arbeiten. Ist dies technisch nicht möglich, Exposition nach Stand der Technik minimieren.
Z.B. nur solche Arbeitsgeräte verwenden, mit denen Hautkontakt vermieden oder verringert wird.
Bei mittlerer Gefährdung durch Hautkontakt diese beseitigen oder verringern, z.B. durch Arbeit in ge­schlos­senen Apparaturen, durch geeignete Arbeitsgeräte.
Die Regelungen zum Umgang mit PES sind der DGUV Vorschrift 13 (früher BGV B4) zu entnehmen.

Mindeststandards