GisChem

Dibutylzinndilaurat

Auszug aus:
Datenblatt

Dibutylzinndilaurat: Charakterisierung, Grenzwerte, Einstufungen

Dibutylzinndilaurat ist eine gelbliche Flüssigkeit mit schwachem Eigengeruch. Sie ist in Wasser unlöslich, in organischen Lösemitteln gut löslich.
Die Substanz wird u.a. als Stabilisator für PVC, als Katalysator für die Herstellung von Polyurethan­Schaumstoffen und kaltvulkanisiernden (RTV) Siliconkautschuken eingesetzt.
Bei der PUR-Herstellung sind diese Katalysatoren in der Regel schon der Polyolkomponente (0,1 bis 0,2 %, in Abhängigkeit von der Verarbeitungstechnik und -temperatur auch in anderen Konzentrationsbereichen) zugesetzt.
Herstellungsbedingt kann die Substanz geringfügig mit Tri-n-butylzinnverbindungen (giftig) verunreinigt sein.
Die im Folgenden aufgeführten Stoffdaten und Einstufungen sowie die beschriebenen Gefahren und Maßnahmen beziehen sich auf die reine Form.
Schmelzpunkt: 25 °C bis 27 °C
Flammpunkt: > 149 °C
Zündtemperatur: > 200 °C
Dibutylzinndilaurat
Arbeitsplatzgrenzwert (AGW): 0,009 mg/m³ bzw. 0,0018 ml/m³ (ppm)
Der Grenzwert bezieht sich auf die Summe aus Dampf und Aerosolen.
Der Grenzwert bezieht sich auf den Metall­gehalt als analy­tische Berech­nungs­basis.
Spitzenbegrenzung: Überschreitungsfaktor (ÜF) 1; Ka­te­go­rie für Kurzzeitwerte (I)
Der messtechnische Mittelwert über 15 Minuten darf den AGW nicht überschreiten.
Bemerkung Z (TRGS 900): Ein Risiko der Frucht­schä­digung kann auch bei Einhaltung des AGW und des BGW nicht ausgeschlossen werden.
Gefahr der Hautresorption (H)
TA Luft (2021) 5.2.7.1.3 Reproduktionstoxischer Stoff: Die im Abgas enthaltenen Emissionen dürfen als Mindestanforderung insgesamt den Massenstrom 2,5 g/h oder die Massenkonzentration 1 mg/m³ nicht überschreiten. (zur Umwelt-VwV von 2021)
Das Emissionsminimierungsgebot ist zu beachten.
Auch beim Vorhandensein mehrerer Stoffe derselben Klasse dürfen diese Werte nicht überschritten werden. Zur Emission von Stoffen mehrerer Klassen gleichzeitig: siehe TA Luft (2021).
WGK: 3 (stark wassergefährdend), Kenn-Nr.: 7696
Bei der WGK handelt es sich um eine gemäß AwSV im Bundesanzeiger veröffentlichte Angabe.