GisChem

4,4'-MDI

Auszug aus:
Datenblatt

4,4'-MDI: Technische und Organisatorische Schutzmaßnahmen

Anlagen einschließlich Eingabe- und Abfüll­stellen, Pro­be­nahmevorrichtungen sowie Wiege- und Misch­arbeitsplätze als geschlossene Sys­teme (z.B. Ein­hausung, Kapse­lung) aus­führen.
Ist das nach dem Stand der Technik nicht möglich, an diesen Stellen eine funktionstüchtige örtliche Absaugung sicherstellen.
z.B. für die Formteil-Herstellung eine Flächen­absaugung hinter den Formen, die ober- und unterhalb der Formen absaugt.
Abge­saugte Luft nicht zu­rück­führen.
Absauganlage in regelmäßigen Ab­stän­den in Ab­hän­gigkeit von der Ver­schmut­zung rei­nigen.
Abstand zu den Formen beim Eintrag des Reakti­ons­gemisches z.B. durch Verlängerung der Haltevor­rich­tung am Handmischkopf vergößern.
Formteile nach Entnahme aus der Schäumanlage zum Ab­dampfen kurz im Bereich einer Absaugung ver­weilen lassen.
Verschmutzte Geräte in anderen Arbeits­bereichen nur nach vor­he­riger Rei­nigung benutzen.
Verschmutzte Räume, Anlagen und Ge­räte ar­beits­täglich reinigen.
Gebinde nicht offen stehen lassen.
Beim Ab- und Um­füllen bzw. beim Mischen der Kompo­nenten Staub­ent­wicklung ver­mei­den.
Vor dem Aufschmelzen des kristallisierten Stoffes überprüfen, dass Fässer unbeschädigt, drucklos und fest verschlossen sind, erst dann den Verschluss lösen.
Beim Aufschmelzen und Erwärmen Überhitzen von Fässern, z.B. beim Einsatz von Fassheizhauben vermeiden.
Erwärmte Fässer nur unter Absaugung mit Schutzausrüstung öffnen, siehe "Persönliche Schutzmaßnahmen".
Reaktionsfähige Stoffe fern hal­ten bzw. nur kon­trolliert zu­geben.
Entleerte Gebinde nicht weiterverwenden.
Arbeitsplätze/-bereiche von anderen Arbeitsbereichen räumlich trennen und entsprechend kennzeichnen. Aufenthalt in diesem Arbeitsbereich nur von mit den Arbeiten vertrauten Beschäftigten; deren Anzahl so gering wie möglich halten.
Die Einhaltung des Biologischen Grenzwertes (BGW, früher BAT-Wert) für den Stoff sollte bei den Beschäftigten im Rahmen der arbeitsme­dizi­nischen Vor­sorge, sofern eine Unter­suchung durchgeführt wird, überwacht werden.
Bei Arbeiten in Behältern und engen Räu­men (Befahren) sind besondere Schutz­maßnahmen zu be­achten.
Bei hoher Gefährdung durch Hautkontakt möglichst in geschlossenen Anlagen arbeiten. Ist dies technisch nicht möglich, Exposition nach Stand der Technik minimieren.
Z.B. nur solche Arbeitsgeräte verwenden, mit denen Hautkontakt vermieden oder verringert wird.
Bei mittlerer Gefährdung durch Hautkontakt diese beseitigen oder verringern, z.B. durch Arbeit in ge­schlos­senen Anlagen, durch geeignete Arbeitsgeräte.
Die unter "Verhalten im Schadensfall" angegebene Vernichterlösung in ausreichender Menge bereithalten!
Diisocyanathaltige Produkte ab 0,1 % Diisocyanatgehalt dürfen nur industriell und gewerblich verwendet werden, wenn eine Schulung abgeschlossen ist. Dies ist eine Vorgabe gemäß REACH-Beschränkung.
Hersteller müssen Materialien für diese Schulungsmaßnahmen Diisocyanate zur Verfügung stellen und alle 5 Jahre muss eine erfolgreiche Teilnahme nachgewiesen werden.

Mindeststandards