GisChem

Dichlormethan

Auszug aus:
Datenblatt

Dichlormethan: Lagerung

Behälter dicht ge­schlossen an einem kühlen, gut ge­lüf­teten Ort unter Licht­aus­schluss lagern.
An dauerabgesaugten Orten aufbewahren.
Behälter aus z.B. Glas, Edel­stahl sind geeignet.
Nicht in Behältern aus Leichtmetallen, wie z.B. Aluminium oder deren Legierungen sowie Kunststoffen, wie z.B. PVC, Polystyrol lagern.
Kunststoffe nur nach vorhergehender Beständig­keitsprüfung einsetzen.
Zusammenlagerungsbeschränkungen sind in Laboratorien in der Regel erst ab einer Mengengrenze von 200 kg zu beachten (s. auch das GisChem-Datenblatt "Branche: Chemie").
Dieser Stoff/dieses Produkt gehört zur Lagerklasse 6.1D.
Anforderungen des Wasserrechts an HBV- und LAU-Anlagen (s. auch Checkliste-Wasserrecht):
In Laboratorien werden die wasserrecht­lichen Bestimmungen bei all­gemein üblicher Labor­ausstattung sowie Umgang mit labor­üblichen Mengen ohne weiteren Aufwand erfüllt.

Mindeststandards