GisChem

Acetylen

Auszug aus:
Datenblatt

Acetylen: Schadensfall

Bei unbemerktem Austritt von größeren Mengen Acetylen besteht Explosionsgefahr sowie Erstickungsgefahr!
Bei störungsbedingtem Gasaustritt - wenn gefahrlos möglich - Gas­zufuhr ab­sperren oder Leck schließen.
Undichte Druckgasbehälter (Flaschen) ins Freie bringen und Inhalt vorsichtig an sicherem Ort abblasen.
Ist das nicht möglich, Gefahrenbereich räumen, intensive Lüftung über Fenster und Türen, Zündquellen vermeiden und ggf. Feuerwehr und/oder Füllwerk informieren.
Bei Ventilbrand Pulverlöscher verwenden, dabei Lösch­strahl gegen die Flamme richten.
Produkt ist brennbar, geeignete Löschmittel vorzugs­weise: Wasser, Lösch­pulver, Kohlen­dioxid-Löscher mit Schneerohr.
Kann die Gaszufuhr von brennendem, austreten­dem Gas nicht gestoppt werden, sollte wegen sonst bestehender Explosions­gefahr nicht gelöscht werden.
Bei Umgebungsbrand unter Beachtung des Selbst­schutzes gefüllte Druck­gasbehälter (Flaschen) aus dem Gefahren­bereich bringen, sofern diese noch nicht durch Flammen oder Strahlung erhitzt wurden.
Ist das nicht möglich, mit Wasser aus geschützter Stellung (z.B. massive Mauer) besprühen.
Nach Ventilbrand oder starker Erwärmung von Acetylenflaschen z.B. durch äußere Hitzeeinwirkung besondere Maßnahmen beachten (siehe Merkblatt zur Verhütung von Acetylenflaschen-Explosionen).
Acetylenflaschen, die gebrannt haben oder einer Brandeinwirkung oder einem Flammenrückschlag mit Zersetzung ausgesetzt waren, dürfen nicht mehr weiter benutzt werden. Sie sind deutlich zu kennzeichnen, das Füllwerk ist zu informieren.
Jede Explosion (Raumexplosion, Flaschenzerknall) und jeder Brand (z.B. auch Ausbrennen von Flaschen-Druckreglern) im Zusammenhang mit dem Betrieb einer Einzelflaschenanlage ist der Aufsichtsbehörde und der zuständigen BG zu melden.
Bei Brand in der Um­gebung Be­hälter mit Sprüh­wasser kühlen.
Bei Brand ent­stehen ge­fähr­liche Gase/Dämpfe (z.B. Kohlen­monoxid).
Berst- und Explosions­gefahr durch Druck­anstieg in Be­hältern bei Erwärmung.
Sofortige Evakuierung veranlassen!
Feuerwehr über gefährdete Druckgasbehälter (Flaschen) oder Lagerbehälter informieren.
Brand­bekämpfung größerer Brände nur mit umgebungs­luft­unab­hängigem Atem­schutz­gerät!

Mindeststandards