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Formiergas, unter 95 % Stickstoff, über 5 % Wasserstoff

Auszug aus:
Datenblatt

Formiergas, unter 95 % Stickstoff, über 5 % Wasserstoff: Brand- und Explosionsschutz

Es ist sicherzustellen, dass die Anlage technisch dicht ist. Kann dies nicht dauerhaft gewährleistet werden, sind wei­tere Maß­nahmen erforder­lich, z.B. tech­nische Lüf­tung, Gas­mess- und -warnge­räte.
Störungs- und Alarmsignale müssen auto­ma­tisch wei­ter­geleitet und Notfunktionen ausgelöst werden.
Ggf. Anlagenkomponenten inertisieren.
Explosionsgefährdete Bereiche in Zonen einteilen und im Explosionsschutzdokument aus­weisen.
Bei Lagerbehältern im Freien Schutz gegen mög­liche Brandlasten, z.B. durch Schutzabstand, Schutzwand, Erddeckung, Brandschutzdämmung oder -isolierung, Wasserberieselung oder Wasserbeflutung sicherstellen.
Bei weitergehenden Fragen berät Sie Ihre zus­tän­dige Aufsichtsperson (AP, früher TAB) Ihrer Berufs­ge­nossenschaft.
Bei Formierung komplexer Bauteile sind Maßnahmen zu treffen, die ein unkontrolliertes Eindringen von Luft sowie ein Verbleiben von Luftpolstern und damit die Gefahr der Entstehung von zündfähigen Gasgemischen verhindert.
Ab 10 Vol.-% Wasser­stoff­anteil muss abgefackelt werden, um eine Verpuffung zu vermeiden.
Ein Abfackeln kann nach einer entsprechenden Spülzeit durch eine externe Flamme oder, je nach Wasser­stoff­gehalt, durch das Zünden am Formier­gas­austritt erfolgen.

Mindeststandards