GisChem

Berylliumoxid

Auszug aus:
Datenblatt

Berylliumoxid: Arbeitsmedizinische Vorsorge

Bei Tätigkeiten mit Berylliumoxid ist, sofern eine wiederholte Expo­sition nicht ausgeschlossen werden kann, arbeits­medizi­nische Vorsorge regel­mäßig zu veran­lassen (Pflichtvorsorge).
Falls aufgrund der Gefährdungsbeurteilung das Tra­gen von Atemschutz notwendig ist, ist arbeits­medizinische Vorsorge ggf. nach der DGUV Empfehlung Atem­schutz­geräte durchzuführen.
Bei Tätigkeiten im Wechsel mit dem Tragen flüssigkeitsdichter Schutzhandschuhe kann Feuchtarbeit vorliegen. Bei Feuchtarbeit von mehr als 2 Stunden pro Tag ist arbeitsmedizinische Vorsorge anzubieten (Angebotsvorsorge).
Bei Feuchtarbeit von regelmäßig 4 Stunden oder mehr pro Tag ist arbeitsmedizinische Vorsorge regelmäßig zu veranlassen (Pflichtvorsorge, z. B. unter Heranziehung der DGUV Empfehlung Gefährdung der Haut).

Mindeststandards