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Biozide für Kühlschmierstoffe (KSS)

Auszug aus:
Datenblatt

Biozide für Kühlschmierstoffe (KSS): Technische und Organisatorische Schutzmaßnahmen

Bildung von Dämpfen und Nebeln vermeiden. Ins­be­sondere an Ab/Umfüll-, Wiege- und Mischarbeitsplätzen funktionstüchtige Absaugung sicherstellen (siehe Min­dest­standards).
Verschmutzte Geräte in anderen Arbeits­bereichen nur nach vor­he­riger Rei­nigung benutzen.
Beim Ab- und Umfüllen und Anmischen Verspritzen und Nachlauf vermeiden, Dichtheit gewährleisten. Beim Einfüllen des Biozids Trichter oder andere Einfüllhilfen verwenden, zum Hautkontakt mit dem Biozid und Spritzer zu vermeiden.
Wegen erhöhter Korrosionsgefahr regelmäßig Elektroinstallation überprüfen.
Reaktionsfähige Stoffe fern hal­ten.
Werden Absauganlagen mit Luftrückführung oder sonstige Umluftanlagen betrieben, ist auf eine sachgerechte Wartung, insbesondere auf regelmäßigen Filterwechsel zu achten.
Abblasen von Kühlschmierstoffen mit Druckluft kann kurzzeitig zu hohen mikrobiellen Belastungen führen und erhöht damit das Risiko von Atemwegserkrankungen.
Anmischwasser sollte Trinkwasserqualität haben (maximale Koloniezahl nach der Trinkwasserverordnung: 100 KBE/ml, Krankheitserreger dürfen nicht vorhanden sein).
Abgeschiedene wassergemischte Kühlschmierstoffe nicht in den Kühlschmierstoff-Kreislauf zurückführen. Dies gilt auch für Kühlschmierstoffe aus Spänebehältern und Auffangwannen.
Laufroste nicht über offene Becken und Rinnen des Kühlschmierstoffsystems führen.
Bei selten benutzten Maschinen ohne kontinuierliche Umwälzung oder Belüftung ist vor jedem Einsatz ein vollständiger Austausch des Kühlschmierstoffs zu empfehlen.
Kontinuierliche Nachkonservierung während der Anwendung ("Präventivkonservierung") muss gemäß den Dosierungsangaben des Kühlschmierstoff- oder Biozidherstellers erfolgen.
Arbeitsplätze/-bereiche von anderen Arbeitsbereichen räumlich trennen.
Bei Tätigkeiten mit Biostoffen sind immer die allgemeinen Hygienemaßnahmen der Technischen Regeln für Biologische Arbeitsstoffe "Grundlegende Maßnahmen bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen" (TRBA 500) einzuhalten.
Diese Maßnahmen entsprechen der Forderung nach § 9 Abs. (1) Biostoffverordnung.
Sauerstoffarme (anaerobe) Verhältnisse sollten in Anlagen vermieden werden. Dies verhindert die Bildung von Faulgasen (auch bekannt als "Montagmorgengeruch" nach Stillstand der Bearbeitung in betriebsfreien Zeiten.
Einmal-Eintauchnährböden ("Dip-Slides") können zur technischen Kontrolle für die Verlaufskontrolle eines mikrobiellen Wachstums in wassergemischten Kühlschmierstoffen eingesetzt werden.
Anaerobe Mikroorganismen sind mit dem Einsatz von Dip-Slides nicht nachweisbar.
Die überwiegende Anzahl der heute eingesetzten wassermischbaren Kühlschmierstoff-Konzentrate ist vorkonserviert ("Topfkonservierung").
Hautkontakt beeinträchtigt die Schutzfunktion der Haut; langfristige Einwirkung kann zu Hauterkrankungen führen.
Schon geringfügige Hautverletzungen, z.B. durch Späne oder Abrieb, erhöhen das Risiko einer KSS-bedingten Hauterkrankung.
Das Abblasen KSS-benetzter Haut und Kleidung mit Druckluft kann Hautschäden verursachen.
Das Einatmen von KSS-Dampf und -Aerosolen kann zu Schleimhaut- und/oder Atemwegsreizungen führen.
Mikroorganismen können zu Infektionen, z.B. bei Wunden oder vorgeschädigter Haut, oder zu allergischen Erkrankungen, z.B. beim Einatmen, führen.
Verschütteter oder ausgelaufener KSS kann Erdreich und Gewässer verunreinigen.

Mindeststandards