GisChem

Sauerstoff

Auszug aus:
Datenblatt

Sauerstoff: Technische und Organisatorische Schutzmaßnahmen

Anlagen sind auf Dauer technisch dicht auszuführen (Ausnahme: betriebsbedingte Gasaustrittsstellen). Anlagen einschließlich Rohrleitungen und Schlauchleitungen und Gelenkrohre sind auf Dichtheit zu prüfen (s. Checkliste-Dichtheitsprüfung).
Räume sind so zu lüften (siehe Mindeststandards), dass keine gefährliche Sauerstoffanreicherung entstehen kann.
Ist das Austreten von Gas nicht sicher aus­zu­schließen, im Ab­zug arbei­ten, Front­schieber ge­schlossen hal­ten.
Abge­saugte Luft nicht zu­rück­führen.
Sauerstoff unter Druck darf nicht anstelle von Druckluft verwendet werden.
Die Gasentnahme muss über einen Druck­min­derer erfolgen.
Bei der nächsten Inbetriebnahme einen gefährlichen Druckstoß vermeiden, dazu beim Außerbetriebnehmen von einstellbaren Druckminderventilen wie folgt vorgehen:
Flaschenventil schließen. Druckminderventil auf "Null" stellen (Ventilentlastung). Hierzu die Einstellvorrichtung nach links bis zum Anschlag (bzw. auf "Null") drehen.
Bei Druckminderventilen mit Regulierschraube diese soweit nach links drehen, bis sie ganz leicht geht.
Für Sauerstoff dürfen nur Druckmessgeräte und Druckminderer mit der Aufschrift "Sauerstoff! Öl- und fettfrei halten" verwendet werden.
Rändelmuttern zum manuellen Anschließen der Druckminderventile niemals mit Rohrzangen oder anderen Werkzeugen fixieren, sondern nur mit der Hand anschließen.
Bei der Nutzung von Werkzeugen besteht die Gefahr, dass Späne von den Gewindeflanken abgeschert werden und dann in das Druckminderventil gelangen können. Eine Zündung als Folge eines unbeabsichtigten Druckstoßes könnte dadurch auftreten.
Einzige Ausnahme: Wenn an der Stelle der Rändelmutter eine Sechskantüberwurfmutter vorliegt, kann fachgerechtes Werkzeug genutzt werden.
Bei Befüll- und Entleervorgängen Gasaus­tritt ver­meiden, z.B. durch Gaspen­delung und Einsatz absperr­barer flexib­ler Leitungen.
Bei Transport der Druckgasflaschen Flaschen­ventil schließen und durch Ventil­schutz­kappe sichern.
Druckgasbehälter (Flaschen) nur auf z.B. Roll­reifen, Fla­schenfuß oder Konkavböden rollen - nicht werfen!
Druckgasbehälter (Flaschen) gegen Umfallen oder Herabfallen sichern.
Druckgasbehälter (Flaschen) und Lagerbe­hälter vor mechanischer Beschädigung schützen, z.B. durch An­fahrschutz, Abschrankung, Schutzabstand.
Leitungen für Sauerstoff sowie betriebsmäßig zu betätigende Anschluss- oder Entnahmestellen an Sauerstoff-Leitungen müssen durch Farbanstrich, Aufschrift oder Schilder in hellblau gekennzeichnet sein.
An sauerstoffführenden Anlagen und Anlageteilen dürfen nur geprüfte und für geeignet befundene Dichtwerkstoffe und Gleitmittel verwendet werden. Eine Liste der von der BAM geprüften Werkstoffe finden Sie im Merkblatt der BG RCI M 034-1.

Mindeststandards