GisChem

PMDI

Auszug aus:
Datenblatt

PMDI: Entsorgung

Auch kleine Mengen nicht über die Ka­na­lisation oder Mülltonne entsorgen.
In Leergebinden die an den Wänden haftenden Produktreste mit Vernichterlösung unschädlich machen (siehe "Verhalten im Schadensfall").
Abfallsammelbehälter nur lose abdecken, nicht fest verschließen.
Kleinere Mengen von nicht verwertbaren ausgehärteten Kunst­stoffabfällen können als gewerbliche Siedlungsabfälle entsorgt werden.
Kleinere Mengen von Verpackungen mit ausgehärteten Rest­in­hal­ten können als gewerbliche Siedlungsabfälle entsorgt werden.
Vollständig restentleerte bzw. gereinigte Metallgebinde können zur Schrott­verwertung abgegeben werden.
Isocyanatabfälle sind gefähr­liche Abfälle (Sonderabfälle): Abfallschlüssel nach AVV: 080501.
Aufsaug- und Filtermaterialien, Wischtücher und Schutz­kleidung mit gefährlichen Verunreinigungen sind gefähr­liche Abfälle (Sonderabfälle), Abfallschlüssel 150202.
Verpackungen mit Restinhalten des Stoffes/Produktes sind gefähr­liche Abfälle (Sonderabfälle), Abfall­schlüssel 150110.
Abfälle aus der Reinigung von Transport- und La­gertanks sowie Fässern sind gefähr­liche Abfälle (Sonderabfälle), Abfall­schlüssel 160709.
Für gefährliche Abfälle ist ein Nachweisverfahren (Entsor­gungs­nachweis und Begleit­scheine) durch­zu­führen. Die Sammelentsorgung ist davon zum Teil aus­genommen.

Mindeststandards