GisChem

4,4'-MDI

Auszug aus:
Datenblatt

4,4'-MDI: Entsorgung

Auch kleine Mengen nicht über die Ka­na­lisation oder Mülltonne entsorgen.
Gefährlicher Abfall nach AVV.
In Leergebinden die an den Wänden haftenden Produktreste mit Vernichterlösung unschädlich machen (siehe "Verhalten im Schadensfall").
Abfallsammelbehälter nur lose abdecken, nicht fest verschließen.
Kleinere Mengen von nicht verwertbaren ausgehärteten Kunst­stoffabfällen können als gewerbliche Siedlungsabfälle entsorgt werden.
Kleinere Mengen von Verpackungen mit ausgehärteten Rest­in­hal­ten können als gewerbliche Siedlungsabfälle entsorgt werden.

Mindeststandards