Auch kleine Mengen nicht über die Kanalisation oder Mülltonne entsorgen.
Gefährlicher Abfall nach AVV.
In Leergebinden die an den Wänden haftenden Produktreste mit Vernichterlösung unschädlich machen (siehe "Verhalten im Schadensfall").
Abfallsammelbehälter nur lose abdecken, nicht fest verschließen.
Kleinere Mengen von nicht verwertbaren ausgehärteten Kunststoffabfällen können als gewerbliche Siedlungsabfälle entsorgt werden.
Kleinere Mengen von Verpackungen mit ausgehärteten Restinhalten können als gewerbliche Siedlungsabfälle entsorgt werden.