Organische S-35-Verbindungen, wie die der Aminosäuren Methionin, Cyctein oder Taurin liegen meist mit einer hohen spezifischen Aktivität vor (bis 50 TBq/mmol).
Sie setzen flüchtige Bestandteile sowie S-35 in Form von Schwefeldioxid frei.
Externe Bestrahlung und Inkorporation z.B. durch Hautkontakt, Einatmen und Verschlucken können zu Gesundheitsschäden führen.
Durch Tätigkeiten mit S-35 werden am ehesten Hände und Augen exponiert.
Die Inkorporation radioaktiver Stoffe mit langer physikalischer und biologischer Halbwertszeit kann zu hohen Dosen führen.
Wird bei der Kontaminationsprüfung trotz mehrmaligem Waschens der Hände (siehe "Erste Hilfe") eine verbleibende Hautkontamination gemessen, ist durch weitere Untersuchungen zu prüfen, ob eine Inkorporation auszuschließen ist.
Bei jeder Inkorporation ist die Folgedosis zu berücksichtigen. Sie hängt vom Radionuklid und von der biologischen Wirkung der chemischen Verbindung, in der das Radionuklid enthalten ist, ab.
Für S-35 existieren verschiedene Dosiskoeffizienten in Abhängigkeit von dem Aufnahmeweg in den Körper, dem Zielorgan und dem Aggregatzustand (und ob organisch oder anorganisch). Sie beschreiben die Dosis pro zugeführte Aktivitätseinheit (Sv/Bq).
Einzelheiten sind der Richtlinie für die physikalische Strahlenschutzkontrolle zu entnehmen.
Erfahrungsgemäß sind Inkorporationsereignisse aufgrund von Tätigkeiten in einem Labor selten als Unfälle gemäß StrlSchV einzustufen, weil die dort eingesetzte Aktiviät nicht ausreicht, eine effektive Dosis von 50 mSv zu überschreiten.
Dennoch können weitere Maßnahmen der Ersten Hilfe notwendig sein (siehe "Erste Hilfe").