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Polyole, alkylaminocarbonsäureamidhaltig, ätzend

Auszug aus:
Datenblatt

Polyole, alkylaminocarbonsäureamidhaltig, ätzend: Entsorgung

Nicht in Kanalisation oder Müll­tonne schütten.
Der komplette sechsstellige Abfallschlüssel ist nach AVV zuzuordnen und gegebenenfalls mit der örtlich zuständigen Behörde (z.B. Stadtverwaltung oder Landratsamt) abzustimmen.
Abfälle aus HZVA von Fetten, Schmierstoffen, Sei­fen, Wasch­mitteln, Desinfektionsmitteln, Körper­pflege­mitteln: Kapitel "0706"
Abfälle aus der Reinigung von Transport- und La­gertanks sowie Fässern sind gefähr­liche Abfälle (Sonderabfälle), Abfall­schlüssel 160709.
Kunststoffabfälle aus der mechanischen Form­ge­bung (Späne): Abfallschlüssel 120105 (kein Sonderabfall).
Für gefährliche Abfälle ist ein Nachweisverfahren (Entsor­gungs­nachweis und Begleit­scheine) durch­zu­führen. Die Sammelentsorgung ist davon zum Teil aus­genommen.
Vollständig restentleerte bzw. gereinigte Metallgebinde können zur Schrott­verwertung abgegeben werden.
Vollständig restentleerte bzw. gereinigte Kunst­stoff­behältnisse können zur Verwertung abgegeben werden.

Mindeststandards