Auch kleine Mengen nicht über die Kanalisation oder Mülltonne entsorgen.
Stoff/Produkt-Abfälle sind kein Sonderabfall/gefährlicher Abfall nach AVV.
Er ist gegebenenfalls mit der örtlich zuständigen Behörde (z.B. Stadtverwaltung oder Landratsamt) abzustimmen. Im Folgenden werden mögliche Zuordnungen gegeben:
Gebrauchte Laborchemikalien: Abfallschlüssel nach AVV: 160509. (kein Sonderabfall)
Vollständig restentleerte bzw. gereinigte Metallgebinde oder Kunststoffbehältnisse können zur Verwertung abgegeben werden.