Auch kleine Mengen nicht über die Kanalisation oder Mülltonne entsorgen.
Nicht mit anderen Abfällen vermischen. Geeignete Behältnisse sind Tonnen, reissfeste Plastiksäcke oder Big Bags, bei Nichtverwendung geschlossen halten.
Behälter oder verpacktes Material zusätzlich mit dem Hinweis Inhalt kann krebserzeugende Faserstäube freisetzen! kennzeichnen.
Der sechsstellige Abfallschlüssel ist nach AVV branchen-, prozessart-, herkunfts- oder abfallartenspezifisch zuzuordnen.
Er ist gegebenenfalls mit der örtlich zuständigen Behörde (z.B. Stadtverwaltung oder Landratsamt) abzustimmen. Im Folgenden werden mögliche Zuordnungen gegeben:
Alte Mineralwolle ist gefährlicher Abfall (Sonderabfall): Abfallschlüssel nach AVV: 170603
Für gefährliche Abfälle ist ein Nachweisverfahren (Entsorgungsnachweis und Begleitscheine) durchzuführen. Die Sammelentsorgung ist davon zum Teil ausgenommen.