GisChem

Glycerin

Auszug aus:
Datenblatt

Glycerin: Entsorgung

Auch kleine Mengen nicht über die Ka­na­lisation oder Mülltonne entsorgen.
Flüssige Stoff/Produkt-Abfälle aus orga­nisch-che­mischen Prozessen sind i.d.R. gefähr­liche Abfälle (Sonderabfälle) und nach AVV den Kapiteln "07" oder "14" zuzuordnen.
Stoff/Produkt-Abfälle sind kein Sonderabfall/gefährlicher Abfall nach AVV.
Entsorgung kleinerer Mengen z. B. mit halogenfreien organischen Lösungsmitteln (Sonderabfall).
Der komplette sechsstellige Abfallschlüssel ist nach AVV zuzuordnen und gegebenenfalls mit der örtlich zuständigen Behörde (z.B. Stadtverwaltung oder Landratsamt) abzustimmen.

Mindeststandards