GisChem

Trockeneis-Lösemittel-Kältemischungen

Auszug aus:
Datenblatt

Trockeneis-Lösemittel-Kältemischungen: Brand- und Explosionsschutz

Beim Herstellen der Kältemischung sowie nach deren Auftauen besteht aufgrund des brennbaren Lösemittels Brand- und Explosionsgefahr.
Das Herstellen sowie das Auftauen sollte daher nur in einem Abzug erfolgen.
Weitere Angaben zum Brand- und Explosionsschutz hierzu sind den GisChem-Datenblättern des jeweiligen Lösemittels zu entnehmen.
Ist jedoch sichergestellt, dass die Kältemischung keine Temperaturen oberhalb von - 30 °C erreicht, so sind die Brand- und Explosionsschutzmaßnahmen in erster Linie auf gefährlichere Stoffe in dem entsprechenden Arbeitsbereich abzustimmen.
Die Brand- und Explosionsschutzmaßnahmen sind in erster Linie auf gefährlichere Stoffe und Brand­lasten in dem ent­sprechen­den Arbeits­bereich abzustimmen.

Mindeststandards