Einatmen oder Hautkontakt kann zu Gesundheitsschäden führen.
Direkter Kontakt mit der Kältemischung kann starke Erfrierung bzw. Kaltverbrennungen verursachen (s. H281).
Da bei Kältemischungen kein Gaspolster gebildet werden kann, kann auch sehr kurzer Kontakt bereits zu Erfrierungen führen.
Wegen des durch Sublimation freigesetzten Kohlendioxides gilt:
Bei höheren Konzentrationen besteht Erstickungsgefahr.
Vorübergehende Beschwerden wie Atembeschwerden, Schwindel, Benommenheit, Übelkeit, Kopfschmerzen und Koordinationsstörung können auftreten.
Gesundheitsgefahren aufgrund des Einatmens der Lösemitteldämpfe beim Herstellen oder nach dem Auftauen sind dem entsprechenden GisChem-Datenblatt zu entnehmen.