Einatmen von Stäuben vermeiden!
Berührung mit Augen, Haut und Kleidung vermeiden!
Vor Pausen und nach Arbeitsende Hände und andere verschmutzte Körperstellen gründlich reinigen.
Hautpflegemittel nach der Hautreinigung am Arbeitsende bzw. vor längeren Pausen verwenden (rückfettende Creme).
Straßen- und Arbeitskleidung getrennt aufbewahren gemäß Gefährdungsbeurteilung!!
Arbeitskleidung nicht ausschütteln oder abblasen - jedoch häufig reinigen!
Abblasen und trockenes Kehren von Holzstaub und -spänen sind nicht zulässig.Industriestaubsauger Bauart 22, früher Bauart 1 (zündquellenfrei), mindestens Staubklasse M.
Bei staubemittierenden Arbeiten, z.B. Wartungstätigkeiten wie Filter- oder Staubsammelsackwechsel, ist Atemschutz zu tragen.
Weitere ausführliche Hinweise finden sich in der DGUV I 209-044.
Die DGUV Information 209-084 Industriestaubsauger und Entstauber gibt weiterführende Hinweise dazu, was beim Aufsaugen, Abscheiden und Sammeln von Stäuben mit Entstaubern und Industriestaubsaugern zu beachten ist.
Nahrungs- und Genussmittel getrennt von Arbeitsstoffen aufbewahren. Essen, Trinken und Rauchen sind verboten!