Vor Sonnenbestrahlung und Erwärmung schützen.
Arbeiten mit Zündgefahr (z.B. Feuerarbeiten, Heißarbeiten, Schweißen) nur mit schriftlicher Erlaubnis ausführen.
Die Brand- und Explosionsschutzmaßnahmen sind in erster Linie auf gefährlichere Stoffe und Brandlasten in dem entsprechenden Arbeitsbereich abzustimmen.
Diese müssen besonders beachtet werden, da die Brandgefahr durch brandfördernde Stoffe wie Chlor deutlich erhöht wird.
Gemische von Chlor mit bestimmten Kohlenwasserstoffen, Alkoholen, Estern, Lösemitteln, Silikonölen und Silikonkautschukmassen können explosionsfähig sein.
Dies ist separat zu bewerten und entsprechende Explosionsschutzmaßnahmen sind zu treffen.
Bei Lagerbehältern im Freien Schutz gegen mögliche Brandlasten, z.B. durch Schutzabstand, Schutzwand, Erddeckung, Brandschutzdämmung oder -isolierung, Wasserberieselung oder Wasserbeflutung sicherstellen.
Bei weitergehenden Fragen berät Sie Ihre zuständige Aufsichtsperson (AP, früher TAB) Ihrer Berufsgenossenschaft.