GisChem

Chlor

Auszug aus:
Datenblatt

Chlor: Gesundheitsgefährdung

Ein­atmen kann zu Ge­sund­heits­schä­den führen.
Warn­wirkung durch spe­zifisch­en Geruch.
Lebensgefahr bei Einatmen (H330).
Wirkt ätzend auf die Atemwege (EUH071).
Verursacht Hautreizungen (H315).
Verursacht schwere Augenreizung (H319).
Reizt die Atem­wege: z.B. Bren­nen der Nasen- und Rachen­schleim­haut, Reiz­husten, Atem­not (s. H335)
Kann Gesundheitsstörungen wie Atem­not, Bron­chitis, Bronchospasmus, Zyanose ver­ur­sachen.
Einatmen der Dämpfe kann auch noch nach Stun­den zu einem töd­lichen Lungen­ödem führen.
Direkter Hautkontakt mit flüssigem Chlor kann Verätzungen verursachen, d.h. Hautgewebe und Schleimhäute zerstören. Trockene Haut ist gegenüber Chlorgas weniger empfindlich.
Inhalation von 3 bis 6 ppm Chlor führt zu Reizung der Schleimhäute von Nase, Mund, Rachen und Augen mit Husten und Tränenfluss und bei längerer Exposition zu Bluthusten, Erstickungserscheinungen und Atemnot.
Bei Konzentrationen von 5 bis 15 ppm treten diese Symptome sofort auf. Konzentrationen über 50 ppm können zu lebensbedrohlichen Zuständen führen.