Einatmen kann zu Gesundheitsschäden führen.
Warnwirkung durch spezifischen Geruch.
Lebensgefahr bei Einatmen (H330).
Wirkt ätzend auf die Atemwege (EUH071).
Verursacht Hautreizungen (H315).
Verursacht schwere Augenreizung (H319).
Reizt die Atemwege: z.B. Brennen der Nasen- und Rachenschleimhaut, Reizhusten, Atemnot (s. H335)
Kann Gesundheitsstörungen wie Atemnot, Bronchitis, Bronchospasmus, Zyanose verursachen.
Einatmen der Dämpfe kann auch noch nach Stunden zu einem tödlichen Lungenödem führen.
Direkter Hautkontakt mit flüssigem Chlor kann Verätzungen verursachen, d.h. Hautgewebe und Schleimhäute zerstören. Trockene Haut ist gegenüber Chlorgas weniger empfindlich.
Inhalation von 3 bis 6 ppm Chlor führt zu Reizung der Schleimhäute von Nase, Mund, Rachen und Augen mit Husten und Tränenfluss und bei längerer Exposition zu Bluthusten, Erstickungserscheinungen und Atemnot.
Bei Konzentrationen von 5 bis 15 ppm treten diese Symptome sofort auf. Konzentrationen über 50 ppm können zu lebensbedrohlichen Zuständen führen.